AGBs

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber/Besucher die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betriebsgesellschaft der Multihalle Herzogenriedpark Mannheim GmbH (nachfolgend "Betriebsgesellschaft"), sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GORILLA EVENTS Ltd. & Co.KG, (nachfolgend Gorilla-Events).

1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Fälle in folgendem Umfang:
Die Gorilla-Events ist Veranstalter der Veranstaltung.
Die Betriebsgesellschaft vermietet die Multihalle an den Veranstalter. Vertragliche Beziehungen bestehen nur zwischen dem Veranstalter und dem Besucher. In diesem Fall sind alle Ansprüche, die den Besuch der Veranstaltung betreffen (z. B. Art und Weise der Durchführung der Veranstaltung, Preisgestaltung, mögliche Absage) an den Veranstalter zu richten.
Die Betriebsgesellschaft vermittelt im Rahmen des Vorverkaufs den Kartenkauf zwischen dem Veranstalter und dem Besucher. Die Besucher-AGB gelten für die Lieferungen und Leistungen der Betriebsgesellschaft im Rahmen des Vorverkaufs.

2. Vertragsschluss und Zahlung in Ticketing-AGB
Die vorliegenden Besucher-AGB regeln nicht den Vertragsschluss und die Zahlung beim Erwerb der Eintrittskarte, wobei es unbeachtlich ist, ob die Eintrittskarte an Vorverkaufsstellen oder per Internet erworben wird. Der Vertragsschluss, die Zahlung, der Versand der Eintrittskarten, Reklamationen und Fragen des Fernabsatzes werden in den Ticketing-AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Betriebsgesellschaft für den Erwerb von Eintrittskarten) geregelt, die zusätzlich zu den Besucher-AGB gelten.

3. Zugang zu den Veranstaltungen
3.1 Der Zugang zu einer Veranstaltung in der Multihalle wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder von sonstigen, von der Betriebsgesellschaft, dem Veranstalter oder anderen hierzu Befugten ausgefüllten Berechtigungsausweisen gewährt.
3.2 Die Art der Veranstaltung (z. B. Konzert) kann es erfordern, dass einem Besucher, der nach Beginn einer Veranstaltung eintrifft, erst bei der nächsten Veranstaltungspause Einlass in den Veranstaltungsraum gewährt wird.

4. Rücknahme und Weitergabe von Eintrittskarten
4.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Multihalle, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Sportmannschaften liegt es im Interesse der Betriebsgesellschaft sowie der teilnehmenden Sportmannschaften und im Interesse der Sicherheit der Multihalle, die Weitergabe von Eintrittskarten einzuschränken. Eintrittskarten dürfen vom Erwerber nur an Familienangehörige oder ihm bekannte Personen, die bisher noch nicht an gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Sportveranstaltungen beteiligt waren, weitergegeben werden. Eintrittskarten dürfen auch nicht zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis weiterverkauft werden. Insbesondere ist es unzulässig, Eintrittskarten über Internetauktionen oder über Presse, Rundfunk oder sonstige Medien anzubieten mit dem Ziel, einen höheren Preis herbeizuführen. Der Käufer verpflichtet sich, die Karten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. zum Zwecke der Gewinnerzielung) Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung der Gorilla Events untersagt. Sollte die Gorilla Events feststellen, dass der Käufer ohne Zustimmung Karten zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräußert hat und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat (insbesondere über ebay oder an Ticketagenturen), kann die Gorilla-Events einen zukünftigen Verkauf von Karten dem Käufer gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach dieser Ziffer die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe i.H.v. bis zu maximal 2.500 € fordern. Die Gorilla Events behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Käufers zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in Zukunft zu verhindern; die Gorilla Events behält sich die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.
4.2 Gekaufte Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von gekauften Eintrittskarten. Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit.
4.3 Eintrittskarten werden dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden muss. Die Rücknahme der Eintrittskarte und die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Fall bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin bei der Verkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte erworben wurde.
4.4 Bei Rücknahme wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Weitere Ansprüche, wie z. B. entstandene Reisekosten, Vorverkaufs- oder Versandgebühren, können gegen die Gorilla-Events nicht geltend gemacht werden.
Im Falle der Untersagung der Veranstaltung durch Behörden aus Gründen der Sicherheit, (zB. Androhung von Gewaltakten) verfällt die Eintrittskarte ohne Anspruch auf Ersatzleistung.

5. Durchführung der Veranstaltung
5.1 Der Veranstalter behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor. Ein Rückerstattungsanspruch für die Eintrittskarten ergibt sich hieraus nur, wenn die Änderung nicht nur unerheblich oder dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist.
5.2 Der Besucher parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr, soweit er es nicht auf dem Parkplatz abstellt und ordnungsgemäß einen Parkplatznutzungsvertrag abschließt, für den die Parkplatzordnung der Betriebsgesellschaft gilt.

6. Haus- und Parkplatzordnung
6.1 Die Gorilla-Events erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen nur unter der Voraussetzung, dass der Besucher die Hausordnung und die sonstigen, allgemein sämtliche Besucher der Multihalle betreffenden Regelungen beachtet. Die Hausordnung, die Parkplatzordnung u. a. können über die Website Gorilla-Events (www.gorilla-event.de) eingesehen werden.
6.2 Jede Person, die eine Veranstaltung in der Multihalle besucht, anerkennt ausdrücklich, dass sie sich in dieser auf eigene Gefahr aufhält und die Betriebsgesellschaft nicht für von Dritten ausgehende Risiken, Gefahren oder Schäden verantwortlich gemacht werden kann, außer ihr ist eine Pflichtverletzung oder ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen.

6.3 Den Besuchern der Multihalle ist es untersagt, auf dem Gelände kommerziellen Aktivitäten nachzugehen und insbesondere Waren zum Verkauf anzubieten. Solche Waren können vom Ordnungsdienst entfernt oder vorübergehend eingezogen werden. Auch die Erbringung von Dienstleistungen ist ohne Zustimmung der Betriebsgesellschaft nicht erlaubt.

7. Gewährleistung
7.1 Die Betriebsgesellschaft haftet nur dann für den Inhalt, die Durchführung, den Ablauf und die Qualität der Veranstaltung, wenn sie selbst Veranstalter ist. Bei sämtlichen anderen Veranstaltungen (Fremdveranstaltungen) ist der jeweils andere Veranstalter (z. B. Mieter der Multihalle, Verkäufer der Eintrittskarten) für diese verantwortlich. Bei Fremdveranstaltungen übernimmt die Betriebsgesellschaft auch keine Haftung für die Richtigkeit der vom Veranstalter vermittelten Informationen.
7.2 Mängelansprüche gegen die Betriebsgesellschaft sind nur dann zulässig, wenn die Gebrauchstauglichkeit der von der Betriebsgesellschaft zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen nicht nur unerheblich eingeschränkt ist. Die Garantiehaftung für anfängliche Mietmängel ist ausgeschlossen.

8. Haftung der Betriebsgesellschaft und Gorilla-Events
8.1 Die Betriebsgesellschaft und Gorilla Events leisten Schadensersatz und Ersatz für Aufwendungen, gleich aus welchem rechtlichen Grund (Vertrag, Delikt), nur in folgendem Umfang:
bei Vorsatz und in Fällen, in denen die Betriebsgesellschaft und / oder die Gorilla-Events ausdrücklich und schriftlich eine vertragliche Garantie oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat, in voller Höhe;
bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
in anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet wird, sowie für Verzug und Ansprüche aus Mängelhaftung/Gewährleistung, jedoch beschränkt auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.
8.2 Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens stehen der Betriebsgesellschaft und er Gorilla-Event offen.
8.3 Durch höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse, verursachte Störungen und Schäden haben die Betriebsgesellschaft und die Gorilla-Event nicht zu vertreten.

9. Ausschluss vom Zugang zur Multihalle
9.1 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund gegen Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte zu verwehren, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9.2 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
9.3 Das Betreten der Bühne oder das Überqueren von Absperrungen ist grundsätzlich untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
9.4 Bei Zuwiderhandlung gegen die Besucher-AGB behält sich der Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Besucher vom Veranstaltungsort zu verweisen oder ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. Dasselbe gilt bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung, die nicht nur unerheblich sind.

10. Datenschutz
10.1 Die Betriebsgesellschaft und Gorilla-Events bearbeiten die personenbezogenen Daten der Besucher unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Die personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, e-Mail-Adresse, Bankdaten, Kreditkartendaten u.a.) werden von der Betriebsgesellschaft und Gorilla-Events in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Betriebsgesellschaft und Gorilla-Events sind berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit diese Übermittlung notwendig ist, damit der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung erfüllt werden kann.
10.2 Solange der Besucher nicht ausdrücklich widerspricht, sind die Betriebsgesellschaft und Gorilla-Events berechtigt, die personenbezogenen Daten zur Beratung des Kunden und in anonymisierter Form zur Werbung, zur Marktforschung, für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote erheben, verarbeiten und nutzen. Der Besucher kann jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Einwilligung widerrufen.

11. Bild- und Tonaufnahmen
Der Besucher nimmt Kenntnis davon und erteilt seine Einwilligung, dass Bild- und Tonaufnahmen von der Betriebsgesellschaft und vom Gorilla-Events jederzeit hergestellt und entsprechende Vervielfältigungsstücke räumlich und zeitlich unbefristet verbreitet werden können. Er erteilt ebenso die Einwilligung, dass diese Bild- und Tonaufnahmen über Sender, Internet oder in anderer Weise ausgestrahlt und öffentlich wiedergegeben werden.

12. Sonstiges
12.1 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Mannheim. Für Streitigkeiten ist, soweit der Besucher Vollkaufmann ist oder seinen (Wohn-)Sitz im Ausland hat, Mannheim Gerichtsstand. Die Betriebsgesellschaft und Gorilla-Events behalten sich das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund nationalen oder internationalen Zivilprozessrechts zuständig ist.
12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.